Konferenzdolmetscherin (VKD, aiic) & Übersetzerin (BDÜ)
Konferenzdolmetscherin (VKD, aiic) & Übersetzerin (BDÜ)

Preisgestaltung

Für Dolmetschaufträge berechne ich in der Regel ein Projekthonorar. Neben der reinen Dolmetschleistung während der Veranstaltung umfasst diese Vergütung u.a. die organisatorische Vorbereitung des Einsatzes, die Einarbeitung in das Thema, Terminologierecherche im Vorfeld, Nachbereitung und die Terminologiepflege nach dem Einsatz.

Die Höhe des Projekthonorars hängt vom Thema, von der Komplexität des Auftrags und den jeweiligen Einsatzbedingungen ab. Für ein konkretes Angebot – gerne auch komplette Teams – kontaktieren Sie mich bitte persönlich (siehe auch Rubrik Beratung).
Hilfreiche „Hinweise für Veranstalter zum Einsatz von Konferenzdolmetschern“ aus der Feder des VKD im BDÜ e.V. finden Sie hier zum Download.

Zusätzlich können Reisekosten vom beruflichen Wohnsitz zum Einsatzort, ein Tagegeld für Einsätze außerhalb des beruflichen Wohnsitzes sowie ein Reisezeithonorar (Approche/Déproche) anfallen. Diese werden gegebenenfalls in einem individuellen Angebot aufgeführt.

Zusatzleistungen wie die nachträgliche Verwertung der Dolmetschleistung für interne oder externe Zwecke, die Erstellung eines einsatzspezifischen Fachglossars oder Nachvertonungen werden ebenfalls separat abgerechnet.

Meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dolmetschaufträge finden Sie hier rechts zum Download.

Ingrid Körber
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